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Impressionen aus Quakenbrück

 

Ihr Engagement als Spender oder Zustifter

 
 

Zum Wesen einer auf Dauer angelegten Bürgerstiftung gehört die stetige Vermehrung des Vermögens zur Vergrößerung der Gestaltungsspielräume. So hoffen wir weiter auf Spenden und Zustiftungen , die zusammen mit den Kapitalerträgen unsere Tätigkeit in wünschenswertem Umfang erst ermöglichen. Das Verhältnis zwischen Kapitalerträgen, Spenden und Zuwendungen 2003-2008 entnehmen Sie bitte der Finanzübersicht.

Die StadtStiftung Quakenbrück - Bürger für ihre Stadt – ermöglicht Zustiftungen bereits mit einem Mindestbetrag von 500,- €. Runde Geburtstage werden zunehmend zum Anlass genommen, auf persönliche Geschenke zu verzichten und um Spenden/Zustiftungen zugunsten der StadtStiftung zu bitten. Ähnliches gilt für Firmen – Jubiläen. Mögen diese Beispiele Schule machen! In den vergangenen Jahren gab es 33 Zustiftungen von Bürgerinnen und Bürgern, die sich in dieser Weise für ihre Stadt engagiert haben. Ihnen gilt unser besonderer Dank!

Daneben besteht seit Anfang 2006 die Möglichkeit für Quakenbrücker Bürger, die sich mit der StadtStiftung –Bürger für ihre Stadt-  identifizieren, eine Patenschaft zu übernehmen. Interessierte können sich verpflichten, einen bestimmten jährlichen Betrag zwischen 100 € und 500 €  über drei Jahre oder auch einen längeren Zeitraum zu zahlen. Es werden entsprechende Patenschaftsurkunden ausgestellt und selbstverständlich auch Zuwendungs- bescheinigungen.

In den ersten Monaten 2006 haben sich bereits 36 Paten gefunden, die sich in dieser Weise für "ihre" Stadt und deren Bürger engagieren. Das Kuratorium sagt allen Spendern herzlichen Dank!

     
 

 

 

Ihr Engagement als Gründer einer unselbständigen Stiftung

 
 

In diesem Zusammenhang ist auch auf die Möglichkeit der Errichtung einer sogenannten "Unselbständigen Stiftung" hinzuweisen, die nicht der Genehmigungspflicht unterliegt und damit vergleichsweise einfach und schnell ins Leben gerufen werden kann. Unter dem Dach unserer StadtStiftung Quakenbrück könnte eine solche Stiftung tätig werden, deren spezielle Zwecke und Ziele im Rahmen unserer Satzung liegen sollten, wobei Ausnahmen möglich sind. Die gesamte Verwaltung würde treuhänderisch von der StadtStiftung wahrgenommen. Als Mindestbetrag gelten 20.000 €. Bei einem Betrag ab 50.000 € besteht die Möglichkeit, der Stiftung den Namen ihres Gründers zu geben.

 
     
 

Selbstverständlich sind auch testamentarische Zuwendungen mit und ohne Zweckbindung möglich.

Die Mitglieder des Kuratoriums stehen jederzeit für Rückfragen zur Verfügung!

Sprechen Sie uns an!

 
     
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